Landespolitik
Ute Vogt: "Wenn das generelle Kopftuchverbot um einen Erlaubnisvorbehalt ergänzt wird, können die Nonnen im Habit weiter unterrichten"
Ungleichbehandlung von Habit und Kopftuch schon vom Bundesverwaltungsgericht moniert
Als Konsequenz aus dem sog. "Kopftuchurteil" des Stuttgarter Verwaltungsgerichts regt die SPD- Landtagsfraktion eine Ergänzung des baden- württembergischen Schulgesetzes an.
Demokratie vererbt sich nicht. Sie muss von jeder Generation neu erlernt, erfahren und gelebt werden.
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