„Haben Sie ein Facebook-Profil? Besitzen Sie eine eigene Homepage? Gibt es Fotos von Ihnen oder Ihren Kindern im Internet und sie fragen sich nun ob diese Veröffentlichung überhaupt erlaubt ist? Falls Sie eben eine dieser drei Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, dann sollten Sie sich unseren Informationsabend zum Thema Medienrecht nicht entgehen lassen!“.
So stand es in der Einladung der SPD Nußloch und des SPD Kreisverbandes Rhein-Neckar. Dieser folgten vor allem Kindergärtnerinnen, Vereinsvorstände und Veranstaltungsorganisatoren. Insgesamt waren über vierzig Besucher anwesend, darunter auch der stellvertretende SPD-Kreisvorsitzende Roland Portner.
Als Referent wurde Prof. Harald Hahn, welcher Rechtsanwalt und Dozent für IT-, Medien- und Datenschutzrecht ist, engagiert. Professor Hahn führte in seinem Vortrag in die komplexe und häufig auch streitbare Materie ein. So dürfen Bilder an denen die Öffentlichkeit ein zeitgeschichtliches Interesse hat, Bilder in denen Menschen nur als Beiwerk (z.B. in einer Landschaft) erscheinen und Bilder von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen ohne explizite Erlaubnis der abgebildeten Personen veröffentlicht werden. Die Formulierungen des Gesetzestextes zeigen jedoch, dass die Auslegungen im Einzelfall durchaus strittig sein können. Des Weiteren wurden an dem Abend Fragen des Urheberrechts von Fotografien und anderen digitalen Medien besprochen.
Bereits während des Vortrags machten die Besucher von der Möglichkeit Fragen zu stellen regen Gebrauch. Zum Ende der Veranstaltung ging Herr Hahn nochmal auf konkrete Fallbeispiele aus dem Publikum ein. Insgesamt war es ein sehr lehrreicher und informativer Vortrag.