SPD Nußloch

Soziale Politik für Nußloch und Maisbach

Arbeitnehmerinnen nicht zu Bittstellerinnen degradieren

Veröffentlicht am 28.08.2009 in Bundespolitik

Angela Merkel fällt den berufstätigen Frauen in den Rücken. Sie ignoriert die Tatsache, dass Frauen und Männer immer noch flächendeckend unterschiedliche Löhne für gleiche Arbeit erhalten und degradiert die Frauen zu Bittstellerinnen. Angela Merkel in der EMMA: „Ich rate jeder Frau, die für die gleiche Arbeit weniger als ihr Kollege verdient, selbstbewusst zum Chef zu gehen und zu sagen: ,Da muss sich was ändern’!“.

Manuela Schwesig, Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern und zuständig für Frauenpolitik im Team von Frank-Walter Steinmeier: „Wer wie Frau Merkel glaubt, mit dem unverbindlichen Ratschlag , mal zum Chef zu gehen‘, sei uns Frauen geholfen, verkennt die Wirklichkeit oder will das Problem nicht lösen.“ Das sind die Tatsachen: Nach wie vor werden Frauen in vielen Fällen schlechter bezahlt als Männer. Vergleicht man Löhne und Gehälter von vollzeitbeschäftigten Frauen und Männern gleichen Alters, gleicher Ausbildung und im gleichen Betrieb und Beruf, beträgt der Lohnabstand im Schnitt 12 Prozent. Mit schnellen Sprüchen kann dieser Missstand nicht beseitigt werden. SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz: „Wir brauchen Gesetze, auf die sich die Frauen berufen können.“ Deshalb schlägt die SPD eine Reihe von Maßnahmen vor, um Lohnungleichheit gesetzlich einen Riegel vorzuschieben:
  • Die heute bestehenden Möglichkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und Betriebsverfassungsgesetzes müssen ausgebaut werden. Außerdem müssen auch die individuellen Rechte von Frauen bei Benachteiligung verstärkt werden.
  • Wir wollen, dass der Bund eine unabhängige Schiedsstelle einrichtet, an die sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber in Streitfällen wenden können.
  • Diese Einrichtung soll statistische Lohnanalysen bei Unternehmen veranlassen können. Auch Betriebsräte sollen das Recht erhalten, vom Arbeitgeber solche Lohnanalysen einzufordern.
  • Wenn Analysen vorliegen, die auf ungleiche Bezahlung hinweisen, sollen Arbeitnehmer ein Auskunftsrecht über den Lohn auf gleichen oder gleichwertigen Arbeitsplätzen in ihrem Betrieb haben.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer!

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