- Bei S21 handelt es sich um ein Bundesprojekt der deutschen Bahn AG, an welchem unter anderem das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und die Bahn beteiligt sind. Jeder dieser Projektpartner verfolgt hierbei seine eigenen Interessen; die Interessen der bei Projektbeschluss noch CDU-geführten Landesregierung an einer direkten Beteiligung der Bürger bei S21 gingen bislang gegen Null!
- Die neue grün-rote Landesregierung vereinbarte in Ihrem Koalitionsvertrag, die Bürger über den Ausstieg des Landes bei S21 abstimmen zu lassen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten, kann die Landesregierung die Bürger nur über den Ausstieg des Landes, und nicht über den Ausstieg der restlichen Projektbeteiligten entscheiden lassen. Entscheiden sich die Bürger, und damit das Land Baden-Württemberg, am Wochenende für den Ausstieg aus S21 obliegt es in den Händen der restlichen Projektbeteiligten, sich über einen Weiterbau zu einigen und sich über die neuen Rahmenbedingungen bei S21 einig zu werden.
- Sind Sie für das Projekt S21, so müssen sie das Gesetz zum Ausstieg aus S21 mit „Nein“ ablehnen.
- Sind sie gegen S21, so müssen Sie mit „Ja“ stimmen, damit eine rechtliche Grundlage für den Ausstieg des Landes aus dem Bahnprojekt S21 geschaffen wird.
Liebe CDU-Ortsvereinsvorsitzenden, wir hoffen, dass nun auch Sie den Abstimmungszettel verstanden haben und nun Ihr Kreuz an der richtigen Stelle machen können. Wie Sie sehen können, betreiben wir nicht die von Ihnen vorgeworfene „Volksverdummung“, sondern zeigen mit der ersten Volksabstimmung des Landes Baden-Württemberg Bürgernähe. Weitere Fragen zur Volksabstimmung beantworten wir Ihnen gerne telefonisch (siehe Kontaktdaten) unter Kontakt@SPD-Nussloch.de.